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RAF Terroristen

Elisabeth von Dyck

Biografie, Daten und Fakten

Foto der Person Elisabeth von Dyck wurde am 11.10.1950 in Borstel-Hohenraden geboren. Diese RAF-Terroristin verstarb am 04.05.1979 in Nürnberg bei einer versuchten Festnahme. Sie gehörte zur zweiten Generation der RAF.

Vor ihrer terroristischen Karriere, machte sie zunächst die Mittlere Reife und anschließend eine Ausbildung als Arzthelferin. 1971kam sie mit dem RAF-Mitglied Klaus Jünschke in Kontakt.Er wurde ihr Partner und beide verlobten sich später. 1974 wurde sie Mitglied des Sozialistischen Patientenkollektivs in Heidelberg, das seine Solidarität mit den inhaftierten Terroristen Andreas Baader, Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin ausdrückte. Aus dieser Gruppierung entsprangen später weitere Mitglieder der RAF, wie neben ihr auch Hanna Krabbe, Ralf Baptist Friedrich und Siegfried Hausner. Auch gehörte sie anschließend dem Komitee gegen Folter, ebenfalls einer mit der RAF symphatisierenden Gruppe, an

Im April 1975 war sie vermutlich auch an der Geiselnahme von Stockholm beteiligt. Zumindest ermittelte man gegen sie wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Kurz darauf wurde ein Haftbefehl wegen Waffenschmuggels gegen sie erlassen. Sie kam für sechs Monate in Untersuchungshaft in der JVA Köln-Ossendorf, wurde aber wieder frei gelassen.

Ende des Jahrtes nahm sie im Jemen mit anderen Terroristen an einem Trainingslager der palästinensischen Volksfront zur Befreiung Palästinas teil.

1977 wurde der Haftbefehl gegen sie wieder in Kraft gesetzt. Nur wurde ihr zudem auch vorgeworfen, Mitglied in einer terroristischen Vereinigungzu sein. Sie musste flüchten. Am 22. 09.1977 wurde sie im Rahmen der Schleyer-Entführung zusammen mit Knut Folkerts im holländischen Utrecht von der Polizei aufgespürt. Beide wollten sich der Festnahme entziehen und Folkerts erschoss einen Polizisten. Er wurde festgenommen, ihr gelang die Flucht.

Am 04.05.1979 konnte durch Observationen in Nürnberg aufgespürt werden. Bei der versuchten Verhaftung wurde sie erschossen, da sie sich mit einer Waffe zur Wehr setzen wollte..

Ihr Name wurde von der RAF offizielle in der Auflösungserklärung vom 2004.1998 wird ihr Name als Elisabeth van Dyck angegeben.

Beteiligung an folgenden Anschlägen/Verbrechen
- Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
- Unterstützung in einer terroristischen Vereinigung
- Beteiligung am Schleyer-Fall
- Waffenschmuggel

Verurteilungen
- sechs Monate Untersuchungshaft


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